Kredit Allgemein
Der Kredit oder das Darlehen ist die zeitlich begrenzte Vergabe einer Geldsumme oder anderer Güter vom Kreditgeber (Kreditinstitut) an den Kreditnehmer (Schuldner), deren Wert in voller Höhe zurückerstattet werden muss. Der Preis des Kredites für den Kunden ist der Zins. Die Konditionen eines Darlehens sind im Kreditvertrag festgelegt.
In der Regel werden Kredite von Kreditinstituten eingeräumt, dies ist aber nicht notwendigerweise so. Ein Beispiel dafür sind Lieferantenkredite, wo der Hersteller der Ware diese dem Käufer für eine bestimmte Zeit überlässt und in einem schriftlichem Zahlungsversprechen die Zeit un den Ort festlegt, wann und wo die Zahlung der Güter erfolgen wird. Bei Krediten, die ohne Einschaltung eines Kreditinstitutes vergeben werden ist es üblich, dass der Kreditgeber sich durch den Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware versichert, das heißt, der Kunde erhällt die Ware auf Kredit erst nach Erfüllung bestimmter Bedingungen. So wird die Kreditwürdigkeit des Schuldners geprüft. Es gibt mehrere Kategorien von Kreditnehmern und die Unterschiede zwischen ihnen spielen bei der Vergabe von Krediten eine wichtige Rolle.
Im Fall von Privatkunden finden besondere Vorschriften Anwendung. Diese beziehen sich im Rahmen des Verbraucherschutzes auf die Preisangabenverordnung oder auf den Ausweiß des effektiven Jahreszinses. So wird es den Kunden erleichtert die verschiedenen Kreditangebote zu vergleichen und den günstigsten zu finden. Für die Aufnahme des Darlehens muss der Antragssteller mindestens 18 Jahre alt sein. Seine Bonität wird von der Bank durch Errechnung seiner finanziellen Lage und durch eine Auskunft bei der Schufa hinsichtlich der Erfüllung seiner Pflichten bei bisherigen Kreditgeschäften geprüft.
Die Geschäftskunden sind meist Vollkaufleute, beziehungsweise Unternehmen. Hier finden die Regeln aus dem Verbraucherschutz keine Anwendung. Bei Interbankengeschäften (Kreditvereinbarungen unter Banken) werden Währungskredite vergeben, die der Mittelbeschaffung im internationalen Zahlungsverkehr und der Refinanzierung dienen. Außer diesen spielen die Handelslinien (Kreditlinien für den Wertpapier- oder Devisenhandel) eine wichtige Rolle.
Unter Krediten an die öffentliche Hand versteht man Kredite, die an die Länder, den Staat, Kommunen oder Staatsbetriebe vergeben werden. Es existieren verschieden Kreditinstitute, die sich auf bestimmte Kreditarten spezialisiert haben. Die wichtigsten Kreditgeber, die alle Formen von Kredit vergeben sind die Universalbanken. Spezialbanken beschäftigen sich mit speziellen Krediten, z.B. Hypothekenbanken, Teilzahlungsbanken, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Wohnungsbaukreditanstalten der Länder. Bausparkassen vergeben Darlehen zur Baufinanzierung. Zentralbanken sind die Kreditgeber für Geschäftsbanken. Andere Kreditgeber sind die Lebensversicherungsgesellschaften, die Baufinanzierungen anbieten, welche durch Lebensversicherungen getilgt werden. Der Kunde zahlt die monatlichen Raten für die Lebensversicherung und die Darlehenszinsen.
Bei mittel- und langfristigen Krediten, also mit Laufzeiten von über sechs Monaten, muss der Kreditnehmer Sicherheiten stellen. In Hinblick auf die Verwertbarkeit unterscheidet man zwischen "weichen Sicherheiten" (Patronatserklärungen, Positivreverse, Bürgschaften) und "harten/dinglichen Sicherheiten" (Grundpfandrechte, Bardeckung, Verpfändung von Guthaben oder Effekten). Zu den Kosten eines Kredites gehören neben Zinsen auch Nebenkosten wie Disagien, Kosten der Stellung von Sicherheiten, Bearbeitungsgebühren etc.