Buchstabe B
Bonitätsprüfung
Hierunter versteht man die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Schuldners. Dieses Verfahren besteht aus zwei Schritten:
- 1. Erstens wird eine Schufaauskunft, bzw. eine Selbstauskunft vom Kunden eingeholt
- 2. Im zweiten Schritt wird festgestellt ob der Kunde in der Lage ist mit seinem Einkommen ein Darlehen zurückzuzahlen
Bonitätsunterlagen
Um die Bonität des Kunden zu überprüfen und über die Austellung eines Kredites zu entscheiden, benötigt die Bank bestimmte Unterlagen. Von Angestellten und Arbeitern werden folgende Unterlagen verlangt: die letzten Gehaltsabrechnungen, die letztmöglichen Einkommenssteuerbescheide sowie Einkommenssteuererklärungen (Einkommensnachweise), Bankguthaben, Immobilien, Lebensversicherungen u.ä. sowie Verbindlichkeitsnachweise über bereits bestehende Kredite. Bei Selbständigen werden auch die Unterlagen über Einnahmen bzw. die Überschussrechnung, Jahresabschlüsse, Handelsregisterauszug und der Gesellschaftervertrag benötigt.
Bürge
Als Bürge wird die Person bezeichnet, die bei einer Kreditaufnahme als Dritter für den Kreditnehmer bürgt. Der Bürge muss auch über einer entsprechende Bonität verfügen, denn er verpflichtet sich bei einer evetuellen zukünftigen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Kreditnehmers das Darlehen selbst zu zahlen.
Buchgrundschuld (Briefgrundschuld)
Bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann der Darlehensgeber durch einen Eintrag in das Grundbuch das Grundstück des Kreditnehmers durch eine Zwangsvollstreckung verwerten