Realkredit
Kredite unterscheiden sich auch dadurch, ob sie gesichert sind oder nicht. Ein Personalkredit wird aufgrund der Bonitaet des Kreditnehmers von der Bank gewaehrt ohne Besicherung durch Sachwerte. Ein Realkredit oder Sachkredit wird dagegen durch Vermoegens- oder Sachwerte versichert.
Die Sicherung kann auf zwei Arten erfolgen:
- Die Verpfaendung durch beweglicher Sachen z.B. Wertpapiere, Wechseln, Waren, Forderungen oder Edelmetalle als Gegenleistung fuer einen Kredit wird auch als Lombardenkredit genannt. Dieser dient meistens zur kurzfristigen Ueberbrueckung von Liquiditaetsengpaessen oder zur Ausweitung der Kapitalstaerke. Die Laufzeit eines Lombardkredits betraegt in der Regel nur wenige Tage bis maximal drei Monate. Fuer den Kreditgeber sind die Wertbestaendigkeit, die schnelle Liquidierbarkeit und die einfache Bewertbarkeit der als Sicherheit zur Verfuegung gestellten Werte wichtig.
- Die Sicherung durch unbeweglicher Sachen ist langfristig und dient der Finanzierung privater Bauvorhaben, beispielsweise die Renovierung, Bau oder Kauf von Wohngebaeuden. Die Absicherung erfolgt durch Grundpfandrechte, in diesem Fall eine Grundschuld oder auch eine Hypothek.
Eine Grunschuld ist eine Belastung eines Grundstueckes zugunsten eines Glaeubigers. Sie sichert ein Darlehen auf eine Immobilie im Grundbuch ab. Fuer den Fall, dass der Darlehensnehmer sein Darlehen nicht zurueckzahlen kann, kann der Darlehensgeber mit Hilfe der Grundschuld die Zwangsversteigerung der abgesicherten Immobilie bewirken.
Die Hypothek ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht an einem Grundstueck. Es erlaubt dem Glaeubiger sich an diesem Grundstueck zu bedienen (z.B. durch Verwertung). Gesetzliche Voraussetzung fuer eine Hypothek ist das Vorhandensein einer persoenlichen, auf die Zahlung von Geld gerichteten Forderung.
Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek besteht darin, dass nach der Rueckzahlung des Darlehens die Grundschuld nicht automatisch erlischt und man kann sie zur Sicherung eines neuen Kredites verwenden. Hypothek und Kredit sind dagegen verbunden. Nach der vollstaendigen Tilgung des Kredits, wird die Hypothek zur Eigentuemergrundschuld. Moechte man mit derselben Immobilie einen neuen Kredit absichern, muss eine neue Eintragung im Grundbuch stattfinden.